|
Zahlung: Bitte beachten Sie das Rechnungen und Folgerechnungen ausschließlich per Mail versendet werden. Sorgen Sie deshalb für Erreichbarkeit Ihrer angegebenen Mail-Adresse und informieren Sie uns umgehend sofern sich Ihre Mailadresse geändert hat. Dies können Sie unter "Mein Konto" Kontodaten berabeiten" auch selbst veranlassen.
Beachten Sie weiterhin das Sie sich, im Falle der Änderung der Mailadresse, nur noch mit der neuen Mailadresse einloggen können.
Bei uns haben Sie folgende Möglichkeiten zur Zahlung:
-Lastschriftverfahren (+5,5%) Das Formular finden Sie unter http://www.classic-domain.de/abbuchungserlaubnis.htm -Vorkasserechnung/Überweisung -Sofortüberweisung direkt Hinweis: Der Betreiber des Dienstes Sofortüberweisung, die Payment Network AG, hat zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfangs vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes „Sofortüberweisung“ wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbräuchen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfalle Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es bisher bei dem Dienst „Sofortüberweisung“ noch zu keinen Missbräuchen gekommen ist (TÜV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Zudem besteht der oben genannte Versicherungsschutz.
Kreditkartenzahlung (+3,5% Kreditkartengebühren)
 
Wir machen auf §286 Abs. 3 des BGB aufmerksam, wonach wir nicht zur Mahnstufe verpflichtet sind. Das „neue Schuldrecht“ wurde zum Schutz von Kleinunternehmen und dem Mittelstand zum 01.01.2001 in den BGB aufgenommen da die Mahnfristen immer mehr am CashFlow der Unternehmer nagten und dadurch immer mehr Insolvenzen verursacht wurden. Nach Erreichen des qualifizierten Zahlungsverzugs darf man nun sofort und ohne weitere Ankündigung seinen Anwalt oder das Inkassobüro beauftragen . Dies werden wir auch zu 100% durchführen sofern wir bemerken das unser Vertrauen missbraucht wurde.
|